• Waffe: Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm (.22 lfb/lr) und einem Höchstgewicht von 8 kg, Abzug und Schäftung beliebig, Laufbeschwerung (innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und verstellbare Kolbenklappe sind gestattet
  • Munition: handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb/lr)
  • Scheiben: Durchmesser der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils 8,0 mm
  • Entfernung: 50 m
  • Anschlag:
    a)
    Dreistellung: je 1/3 des Schusspensums im liegenden, stehenden und knienden Anschlag
    b) Liegend: gesamtes Schusspensum im liegenden Anschlag
  • Programme:
    a)
    Dreistellung: 120 Schuss, davon 40 Schuss liegend in 60 Minuten, 40 Schuss stehend in 90 Minuten und 40 Schuss kniend in 75 Minuten inklusive Probeschüsse, bei elektronischer Anzeige 40 Schuss liegend in 45 Minuten, 40 Schuss stehend in 75 Minuten und 40 Schuss kniend in 60 Minuten inklusive Probeschüsse (Regel 1.60 SpO)
    b) Liegend: 60 Schuss in einer Gesamtschießzeit von 90 Minuten inklusive Probeschüsse, bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (Regel 1.80 SpO
  • Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.