Schnellfeuerpistole 25m

  • Waffe: zugelassen sind selbstladende Pistolen mit einem Höchstgewicht von 1400 g, die den Sicherheitsvorschriften entsprechen, die Abmessungen der Waffe müssen so sein, dass sie in einen Prüfkasten mit den lichten Innenmaßen 300 mm x 150 mm x 50 mm eingelegt werden kann, Abzugswiderstand 1000 g
  • Munition: Kaliber 5,6 mm (.22 lfb/lr) mit einem Geschossgewicht von mindestens 2,53 g = 39 Grain und einer Mündungsgeschwindigkeit von mindestens 250 m/s
  • Scheiben: fünf Scheiben nebeneinander stehend mit einem Abstand von 75 cm zwischen den Scheibenachsen, die Höhe des Scheibenzentrums beträgt – gemessen vom Boden des Schützenstandes – 140 cm ± 10 cm, die Scheibe ist schwarz und ist in sechs Bewertungszonen unterteilt, der Durchmesser der 10 = 100 mm, der Ringe 5 bis 9 = je 40 mm, die Scheibendrehung erfolgt automatisch und ist in der jeweiligen Serie für den Schützen sichtbar
  • Entfernung: 25 m
  • Anschlag: stehend freihändig (Fertighaltung*)
  • Programm: 60 Schuss, die in zwei Halbprogrammen à 30 Schuss zu bestreiten sind, das Halbprogramm gliedert sich in sechs Serien à fünf Schuss, je zwei hiervon innerhalb 8, 6 und 4 Sekunden